AGB
Reisebedingungen
Die nachfolgenden Reisebedingungen ergänzen die §§ 651 a - m BGB, regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und Sportreisen Teltow Inhaber Sabine Teltow, nachfolgend kurz Sportreisen Teltow genannt und werden von Ihnen bei der Buchung anerkannt. Abweichungen in der Reisebeschreibung, oder in besonderen Kataloghinweisen und in den Internetausschreibungen haben Vorrang. Bitte lesen Sie die Reisebeschreibungen und diese Reisebedingungen sorgfältig durch.
Anmeldung, Abschluss des Reisevertrages
1. Vertragsschluss
Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie Sportreisen Teltow den Abschluss eines Reisevertrages augrund der Ihnen in unserem Katalog- und/oder Online-Medien genannten Leistungsbeschreibungen verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich (postalische Zustellung, Fax, oder e-Mail), mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden. Die Buchung erfolgt durch Sie auch für alle anderen in der Anmeldung mitaufgeführten Reiseteilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung Sie jedenfalls dann sowie für Ihre eigenen Verpflichtungen einstehen, sofern Sie dies durch eine gesonderte und ausdrückliche Erklärung gegenüber Sportreisen Teltow übernommen haben. Der Reisevertrag mit Ihnen und Sportreisen Teltow kommt erst mit unserer schriftlichen Reisebestätigung zustande. Weicht der Inhalt unserer Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so ist dies ein neues Angebot an Sie, an das sich die Firma Sportreisen Teltow für die Dauer von 10 Tagen gebunden hält und das Sie innerhalb dieser Frist ausdrücklich oder durch schlüssiges Verhalten, beispielsweise durch Zahlung des Reisepreises oder einer Anzahlung hierauf annehmen können.
2. Zahlungen
2.1 Nach Erhalt der Reisebestätigung durch Sportreisen Teltow und Aushändigung des Sicherungsscheins gemäß § 651 k BGB ist eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises fällig. Die Anzahlung wird auf den Reisepreis angerechnet. Den Restbetrag zahlen Sie bitte spätestens 6 Wochen vor Abreise, sofern in der Reisebestätigung keine andere Zahlungsfrist aufgeführt ist und wenn zu diesem Zeitpunkt bereits feststeht, dass Ihre Reise wie gebucht durchgeführt wird (Beachten Sie die Bedingungen für Reisen mit Mindestteilnehmerzahl unter Ziffer 7b).
2.2 Bei Buchungen kürzer als 6 Wochen vor Reisebeginn ist der gesamte Reisepreis nach Aushändigung des Sicherungsscheines sofort fällig.
2.3 Rücktritts- und Umbuchungsgebühren, sowie Versicherungsprämien sind sofort fällig. Weiterhin sind auch Beförderungskosten zu günstigen Spezialtarifen (z.B. Flugscheine oder Fährtickets die auf Grund von Spezialtarifen sofort ausgestellt werden müssen) sofort fällig.
2.4 Ihre Reiseunterlagen erhalten Sie unverzüglich nach vollständiger Zahlung des Reisepreises frühestens jedoch 21 Tage vor Abreise. Für die Einhaltung der Zahlungstermine sind Sie selbst verantwortlich, eine gesonderte Aufforderung durch uns erfolgt nicht.
2.5 Soweit der Sicherungsschein übergeben ist und wir zur Erbringung der Reiseleistungen bereit und in der Lage sind, besteht ohne vollständige Bezahlung des Reisepreises kein Anspruch des Reisegastes auf Inanspruchnahme der Reiseleistungen.
2.6 Bei Nichtzahlung des Reisepreises trotz nochmaliger Aufforderung hat Sportreisen Teltow das Recht den Reisevertrag zu kündigen und die in Ziffer 19 geregelten Stornierungskosten geltend zu machen.
2.7 Bei Übergabe Ihrer Ferienwohnung, Bootes, Leihwagens oder anderen angemieteten Dingen darf der Vermieter vor Ort für anstehende Nebenkosten und evtl. zu regulierende Schäden eine angemessene Kaution verlangen.
3. Leistungen
3.1 Der Umfang der vertraglich geschuldeten Leistung ergibt sich ausschließlich aus dem Inhalt der Reisebestätigung sowie unsere Leistungsbeschreibung aus dem zum Zeitpunkt der Reise gültigen Kataloges oder der Internetpräsentation, sofern darauf in der Reisebestätigung Bezug genommen wird.
Sportreisen Teltow behält sich jedoch ausdrücklich vor, Änderungen der Angaben vor Vertragsschluss aus sachlichen oder nicht vorhersehbaren Gründen zu erklären.
Abweichende Änderungen und Nebenabreden der Reisebedingungen und/oder Leistungsbeschreibungen eines Angebotes bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.
Bei Ferienwohnungen/Ferienhäuser haben Sie, sofern in der Leistungsbeschreibung nichts anderes erwähnt ist, die Mietnebenkosten, z.B. für Strom, Gas, Heizung, Endreinigung o. ä. gesondert und unmittelbar an den Leistungsgeber zu zahlen.
3.2 Leistungsträger
(z.B. Hotels, Ferienhausbesitzer, Flug- und Fährgesellschaften) und Reisebüros sind von Sportreisen Teltow nicht bevollmächtigt Zusicherungen zu geben oder Vereinbarungen zu treffen, die über die Reiseausschreibung oder die Reisebestätigung von uns hinausgehen oder im Widerspruch dazustehen oder den bestätigten Inhalt des Reisevertrages abändern.
3.3 Für die lediglich vermittelten Reiseleistungen Dritter, erbringt Sportreisen Teltow Fremdleistungen, auf die in der Reisebestätigung, im Katalog und/oder Internetpräsenz ausdrücklich hingewiesen wird. Für vermittelte Reiseleistungen haften wir nicht selbst, sondern nur für die ordnungsgemäße Vermittlung dieser Leistungen. Eine etwaige Haftung für Fremdleistungen regelt sich nach den Bedingungen des jeweiligen Leistungsgebers. Die Bedingungen der vermittelten Reiseleistungen stellen wir Ihnen auf Wunsch zur Verfügung.
3.4 Alle Angaben in unserem Katalog, des Internetangebotes, schriftlichen Angeboten und Reisebestätigungen zu Abfahrts- und Flugzeiten, Flug/Fährstrecken und dem Beförderungsgerät, sowie den ausführenden Beförderungsunternehmen entsprechen dem vorläufigen Informationsstand bei Buchung, Drucklegung des Katalogs und Erstellung der Internetpräsentation, so dass sich bis zum vorgesehenen Abflug oder Abfahrt Änderungen aus technischen, wirtschaftlichen oder organisatorischen Gründen ergeben können.
Steht bei der Buchung das ausführende Beförderungsunternehmen noch nicht fest, informiert Sie Sportreisen Teltow über das vorläufige wahrscheinlich ausführende Beförderungsunternehmen. Sowie Sportreisen Teltow das endgültig ausführende Beförderungsunternehmen bekannt ist, werden Sie entsprechend unterrichtet. Im Falle eines Wechsels des Beförderungsunternehmens nach Buchung werden Sie ebenfalls schnellstmöglich davon in Kenntnis gesetzt.
4. Leistungs- und Preisänderungen
4.1 Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von Sportreisen Teltow nicht wider Treu und Glauben herbeigefügt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Sportreisen Teltow wird Sie über wesentliche Leistungsänderungen oder Abweichungen unverzüglich nach Kenntnis informieren. Im Falle erheblicher Änderung oder Abweichung einer wesentlichen Reiseleistung bietet Sportreisen Teltow Ihnen an:
a) kostenfrei umzubuchen, wenn Sportreisen Teltow in der Lage ist eine gleichwertige Reise ohne Mehrkosten für Sie aus unserem Programm anzubieten, oder
b) vom Reisevertrag kostenfrei zurückzutreten.
4.2 Sportreisen Teltow behält sich vor, den im Reisevertrag vereinbarten Reisepreis zu ändern, wenn sich nach Abschluss des Reisevertrages die Beförderungskosten oder die Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren, Treibstoffzuschläge oder der für die Reise geltende Wechselkurs ändern, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als vier Monate liegen.
Die Berechnung erfolgt nach folgender Maßgabe:
Erhöhen sich die Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so kann Sportreisen Teltow den Reisepreis nach Maßgabe der nachstehenden Berechnung erhöhen:
a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung können wir von Ihnen den Erhöhungsbetrag verlangen.
b) in anderen Fällen können wir den auf den Einzelplatz des jeweiligen Beförderungsmittels entfallenden anteiligen Erhöhungsbetrag von Ihnen verlangen.
Ändert sich nach Abschluss des Reisevertrages der Wechselkurs für die gebuchte Reise, können wir die sich daraus ergebende Erhöhung auf den Reisepreis berechnen.
Preiserhöhungen sind generell nur bis zum 20. Tag vor Reisebeginn zulässig.
Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises setzen wir Sie hiervon unverzüglich, sowie unter Darlegung des jeweiligen Grundes in Kenntnis. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5% haben Sie das Recht, kostenfrei von dem Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn wir in der Lage sind, Ihnen eine solche Reise ohne Mehrpreis aus unserem Programm anzubieten. Sie haben Sportreisen Teltow unverzüglich nach Eingang unserer (Änderungs-) Mitteilung mitzuteilen, welche der vorerwähnten Rechte Sie geltend machen.
5. Rücktritt des Kunden, Umbuchung, Ersatzteilnehmer
5.1 Rücktritt
Sie haben jederzeit das Recht vom Reisevertrag zurückzutreten. Im Falle eines Reiserücktritts, kann Sportreisen Teltow angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und der bisher entstandenen Aufwendungen verlangen. Die Rücktrittserklärung sollte schriftlich erfolgen. Maßgebend ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei Sportreisen Teltow. Unser Ersatzanspruch ist unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und möglichen anderweitigen Verwendung pauschaliert.
Die Höhe des jeweiligen Ersatzanspruches entnehmen Sie bitte Ziffer 19 dieser Reisebedingungen.
Reisen oder Reiseleistungen, bei denen Sportreisen Teltow nur als Vermittler auftritt und dies im Katalog, oder der Internetpräsentation, oder der Reisebestätigung ausweist, gelten die Rücktrittsbedingungen des jeweiligen Reiseveranstalters, die wir Ihnen auf Anfrage gerne zusenden. Im Falle des Eintritts eines Stornierungsfalles sind Sie berechtigt, Sportreisen Teltow gegenüber den Nachweis zu erbringen, dass uns kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist als die von uns geforderten Pauschalsätze.
5.2 Umbuchung, Buchungsänderungen, Buchungsergänzungen
Sollte Sportreisen Teltow nach der Buchung auf Ihren ausdrücklichen Wunsch hin Änderungen der Reise hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart vornehmen, so entstehen uns in der Regel die gleichen Kosten wie bei einem erfolgten Rücktritt vom Reisevertrag durch Sie. Sportreisen Teltow berechnet Ihnen daher die gleichen Kosten, wie sie sich zum Umbuchungszeitpunkt für einen Rücktritt ergeben hätten. Es steht Ihnen frei, in diesem Fall den Nachweis zu erbringen, dass Sportreisen Teltow kein oder ein geringerer Schaden als die erhobene Pauschale entstanden ist.
Für anderweitige, geringfügige Änderungen erheben wir eine pauschale Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 50,-- pro Umbuchung unabhängig der evtl. Differenz zum ursprünglichen Reisepreis. Bitte beachten Sie, dass div. Leistungsträger wie z.B. Fährgesellschaften gesonderte Umbuchungsgebühren erheben, die wir zusätzlich erheben müssen. Die gesonderten Umbuchungsgebühren der Leistungsträger, lassen wir Ihnen auf Wunsch gerne zukommen.
Beachten Sie bitte, dass Umbuchungen aus organisatorischen Gründen nur bis 30 Tage vor Reiseantritt berücksichtigt werden können.
5.3 Ersatzteilnehmer
Sie haben jederzeit das Recht einen angemeldeten Reiseteilnehmer durch einen Dritten ersetzen zu lassen, welcher dann vollständig in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Sie sind verpflichtet, uns in einem solchen Falle unverzüglich und unaufgefordert eine Änderungsmitteilung zukommen zu lassen.
Tritt eine Ersatzperson an die Stelle des angemeldeten Teilnehmers, so sind wir berechtigt für die uns hieraus erwachsenden Bearbeitungskosten eine Bearbeitungskostenpauschale in Höhe von € 30,-- zu erheben. Eine gegebenenfalls eintretende Differenz zum ursprünglichen Reisepreis ist von Ihnen zu übernehmen.
Wir können dem Wechsel in der Person widersprechen, wenn die Ersatzperson den besonderen Reiseerfordernissen
nicht genügt oder der Teilnahme der Ersatzperson gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt eine Ersatzperson in den Vertrag ein, so haften Sie und die Ersatzperson als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt der Ersatzperson entstehenden Mehrkosten.
5.4 Schriftform
Alle Rücktritts- bzw. Änderungserklärungen, sollten Sie im eigenen Interesse schriftlich tätigen.
6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Werden von Ihnen einzelne Reiseleistungen, nicht in Anspruch z.B. wegen vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen, haben Sie keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. Sportreisen Teltow wird sich bemühen bei den Leistungsträgern eine Erstattung der ersparten Aufwendungen zu bewirken. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.
7. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter
In folgenden Fällen kann Sportreisen Teltow vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:
a) Ohne Einhaltung einer Frist kann Sportreisen Teltow den Reisevertrag kündigen, wenn Sie die Durchführung des Reisevertrages oder der Reise ungeachtet einer zuvor erteilten Abmahnung nachhaltig stören oder wenn Sie sich in einem solchem Maße vertragswidrig verhalten, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages begründet ist.
In diesem Fall behält Sportreisen Teltow den Anspruch auf den Gesamtreisepreis, muss sich jedoch den Wert ersparter Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die wir aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Reiseleistung erlangen, einschließlich der uns von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.
b) Sportreisen Teltow kann den Reisevertrag bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl bis spätestens 14 Tage vor Reiseantritt kündigen, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf diese Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird.
In diesem Falle werden wir Sie unverzüglich über die Nichtdurchführung der Reise in Kenntnis setzen und Ihnen die Reiserücktrittserklärung zukommen lassen. In diesem Falle erhalten Sie bereits auf den Reisepreis geleistete Anzahlungen unverzüglich ohne Abzug etwaiger Kosten und in voller Höhe zurück. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
Sie können bei einer Absage die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis für Sie aus unserem Angebot anzubieten. Sie haben das Recht unverzüglich nach der Erklärung über die Absage der Reise etwaige Ansprüche gegenüber uns geltend zu machen.
c) Sportreisen Teltow kann bis spätestens vier Wochen vor Reiseantritt den Reisevertrag kündigen, wenn nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten die Durchführung der Reise für uns deshalb nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Reise so gering ist, dass die ihm im Falle der Durchführung der Reise entstehenden Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf diese Reise, bedeuten würde, es sei denn, er hat die dazu führenden Gründe selbst zu vertreten. Sportreisen Teltow verpflichtet sich Sie über die Gründe zu informieren und bemüht sich, Ihnen ein vergleichbares Ersatzangebot zu unterbreiten.
Im Falle einer ersatzlosen Reiseabsage, erhalten Sie alle bereits auf den Reisepreis geleisteten Anzahlungen umgehend und in voller Höhe zurück. Sofern Sie von einem evtl. Ersatzangebot keinen Gebrauch machen, erstatten wird Ihnen zusätzlich Ihren Buchungsaufwand pauschal in Höhe von EUR 20,--.
8. Aufhebung des Vertrages aufgrund höherer Gewalt
Die Reise kann infolge nicht voraussehbar höherer Gewalt bei Vertragsabschluss, wie beispielsweise Krieg, innere Unruhen, Streik, Epidemien, hoheitliche Anordnungen, beachtliche Naturkatastrophen oder andere gleichgewichtige Vorfälle die den Reiseverlauf erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, von beiden Parteien ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden.
Wird der Reisevertrag aus diesen Gründen gekündigt kann Sportreisen Teltow für die bereits erbrachten oder noch zu erbringenden Reiseleistungen zur Beendigung der Reise eine angemessene Entschädigung verlangen. Wir sind verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen um Ihre Rückbeförderung zu gewährleisten, insbesondere wenn die Rückbeförderung bereits Gegenstand des Vertrages war. Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von Ihnen und uns je zur Hälfte zu tragen. Im übrigen fallen die Mehrkosten Ihnen zur Last.
9. Haftung des Reiseveranstalters
9.1 Unsere Haftung für die vereinbarten Reiseleistungen richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften des Reisevertragsrechts.
9.2 Eigene Leistungen
Sportreisen Teltow haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für:
- die gewissenhafte Reisevorbereitung;
- die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger;
- die Richtigkeit der Beschreibung aller im Katalog angegebenen Reiseleistungen, sofern wir nicht
gemäß Ziffer 4 vor Vertragsabschluss eine Änderung der Prospektangaben erklärt haben;
- die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen
9.3 Erfüllungsgehilfen
Unsere Haftung schließt ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten Personen ein.
9.4 Vermittelte Reisen
Es werden von Sportreisen Teltow auch Reisen angeboten, bei denen wir ausschließlich als Vermittler tätig sind. Soweit wir nicht Veranstalter sind, ist bei den einzelnen Angeboten der jeweils zuständige Reiseveranstalter genannt. Für diese Reisen gelten die Reisebedingungen des angegebenen Veranstalters, die Sie vor Reisebuchung bei uns abfordern können.
9.5 Beförderungen
Ist im Rahmen einer Reise auch eine Beförderung vorgesehen und wird Ihnen hierfür ein entsprechender Beförderungsausweis ausgestellt, so erbringen wir eine Vermittlung von Fremdleistungen innerhalb einer Pauschalreise. Eine etwaige Haftung hierfür regelt sich in diesem Fall nach den Beförderungsbestimmungen dieses Leistungsträgers, die wir dem Reisenden auf Wunsch jederzeit zukommen lassen.
Bei Beförderungsleistungen weisen wir besonders darauf hin, dass wir für eventuelle Verspätungen insbesondere bei Flügen und der sich daraus ergebenden Folgen keine Haftung übernehmen können.
10. Gewährleistung
10.1 Abhilfe und Mitwirkungspflichten
Wird die Reiseleistung nicht vertragsgemäß erbracht, so können Sie Abhilfe verlangen.
Sie sind verpflichtet, unabhängig unserer Leistungspflicht, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, Schäden gering zu halten bzw. ganz zu vermeiden.
Insbesondere sind Sie verpflichtet Beanstandungen unverzüglich den in den Reiseunterlagen angegebenen Stellen bzw. Personen zu melden und Abhilfe zu verlangen. Sollte in den Reiseunterlagen kein entsprechender Vermerk vorhanden sein, so muss die Beanstandung unverzüglich und direkt bei Sportreisen Teltow gemeldet werden.
Agenturen auch vor Ort und deren Mitarbeiter, sowie Leistungsträger und deren Mitarbeiter sind nicht bevollmächtigt oder befugt Reisemängel zu bestätigen oder im Namen von Sportreisen Teltow anzuerkennen.
Wir werden umgehend alles erdenkliche unternehmen, um aufgetretene Leistungsstörung zu beheben oder dem Reisenden eine gleichwertige Leistung zur Verfügung zu stellen.
Bei schuldhafter Unterlassung der Mängelanzeige entfällt eine Minderungs- oder Schadensersatzverpflichtung des Reiseveranstalters.
Der Verlust und/oder Beschädigungen von Reisegepäck ist unverzüglich den Beförderungsunternehmen anzuzeigen. Dies gilt insbesondere bei Verlust von Fluggepäck. Das Beförderungsunternehmen ist verpflichtet eine entsprechende Bestätigung auszustellen. Ohne Anzeige besteht Gefahr eines Anspruchsverlustes.
10.2 Minderung des Reisepreises
Sie können nach Rückkehr, eine Minderung des Reisepreises verlangen, für den Fall das Leistungen nicht vertragsgemäß erbracht worden sind und Sie es nicht schuldhaft unterlassen haben, den Mangel anzuzeigen.
10.3 Kündigung des Vertrages
Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet Sportreisen Teltow innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, obwohl diese unverzüglich angezeigt wurden, können Sie im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag durch schriftliche Erklärung kündigen.
Sie schulden uns den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises, sofern diese für den Reisenden nicht völlig wertlos waren.
10.4 Schadenersatz
Bei Vorliegen eines Mangels können Sie unbeschadet der Minderung des Reisepreises oder Kündigung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel beruht auf einem Umstand, den Sportreisen Teltow nicht zu vertreten haben.
11. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen
11.1 Sportreisen Teltow steht dafür ein, Staatsangehörige des Staates, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventueller Änderungen vor Reiseantritt zu unterrichten. Angehörige anderer Staaten müssen sich bei den für sie zuständigen Botschaften/Konsulaten erkundigen. Der Veranstalter haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, auch wenn Sie uns mit der Besorgung beauftragt haben, es sei denn, dass die Verzögerung nachweislich und schuldhaft durch den Veranstalter verursacht wurde.
11.2 Für die Beschaffung der benötigten Visa, sowie aller für die Durchführung der Reise benötigten wichtigen Reisedokumente und Erfüllung aller Vorschriften ist der Reisende grundsätzlich allein verantwortlich.
Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften ergeben, gehen zu Lasten von Ihnen, es sei denn es liegt eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation durch den Reiseveranstalter vor.
12. Haftungsbeschränkung
12.1 Vertragliche Haftungsbeschränkung
Die vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,
a) soweit ein Schaden des Kunden von uns weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder
b) allein darauf beruht das für den entstandenen Schaden allein ein von uns eingesetzter Leistungsträger verantwortlich ist.
12.2 Haftung für Urlaubsaktivitäten
a.) Unsere Haftung ist ausgeschlossen für Ausflüge, Führungen, Sport- und Sonderveranstaltungen, sowie fakultative Angebote örtlicher Anbieter usw., soweit sie nicht ausdrücklich als eigene Leistungen angeboten werden.
b.) Für Reiseleistungen in den Sportgeräte, Sportfahrzeuge oder Sportausrüstung jeglicher Art wie z.B. Wasserfahrzeuge, Fahrräder o.ä. enthalten sind, oder die im Zusammenhang mit der Reise angemietet werden haftet der Reiseveranstalter ausschließlich dafür, dass das gebuchte Sportgerät dem Reisenden zur Verfügung steht. Für die zugesicherte Qualität ist der Leistungsträger verantwortlich. Unabhängig davon gilt in jedem Fall: Die Benutzung von Sportfahrzeugen, Sportgeräten und Sportausrüstung erfolgt auf eigene Gefahr und für Unfälle oder Schäden haften wir nicht.
Das führen von Wasserfahrzeugen unterliegt gesetzlichen Vorschriften, insbesondere Sicherheitsvorschriften. Der Führer von Wasserfahrzeugen ist verpflichtet sich vor Ort vor Inbetriebnahme über diese Vorschriften in Kenntnis zu setzen und auch Mitreisende darüber zu informieren. Sportreisen Teltow haftet in keinem Fall für Schäden jeglicher Art, die aus schuldhaftem oder grob fahrlässigem Verhalten des Reisenden oder auch Mitreisenden entstehen.
c.) Sportreisen Teltow übernimmt keine Haftung für sportliche Zielsetzungen des Reisenden und/oder Mitreisenden wie z.B. die Anzahl erhoffter Wanderungen, die Menge und/oder Qualität gefangener Fische, o.ä..
d.) Für Wetter bedingte Beeinträchtigungen sowie für die eventuelle Änderung örtlicher Bestimmungen und Regeln haften wir nicht.
12.3 Deliktische Haftungsbeschränkung
Die Haftung von Sportreisen Teltow aus unerlaubter Handlung für Schadenersatzansprüche, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen und keine Körperschäden sind, beträgt bei Sachschäden bis € 4.100,--, übersteigt der dreifache Reisepreis diese Summe, ist die Haftung für Sachschäden auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Diese Haftungshöchstsumme gilt jeweils je Kunde und Reise. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche im Zusammenhang mit Reisegepäck nach dem Montrealer Übereinkommen bleiben von der Beschränkung unberührt.
12.4 Gesetzliche Haftungsbeschränkung
Unsere Haftung ist ausgeschlossen, sofern aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhender gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, dessen Haftung ebenfalls ausgeschlossen oder beschränkt ist.
Soweit Sportreisen Teltow vertraglicher Luftfrachtführer sind, so regelt sich die Haftung nach den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit den Internationalen Abkommen von Warschau, Den Haag, Guadalajara und Montreal. Diese Abkommen beschränken in der Regel die Haftung des Luftfrachtführers für Tod oder Körperverletzung sowie für Verluste oder Beschädigungen von Gepäck.
Kommt uns bei Schiffsreisen die Stellung eines vertraglichen Reeders zu, so regelt sich die Haftung auch nach den Bestimmungen des Handelsgesetzbuches und des Binnenschifffahrtsgesetzes.
13. Ausschluss von Ansprüchen
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise müssen Sie innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise Sportreisen Teltow gegenüber schriftlich geltend machen.
Die Geltendmachung kann fristwahrend nur gegenüber Sportreisen Teltow unter der in diesen Reisebedingungen aufgeführten Anschrift erfolgen. Nach Ablauf der Frist können Sie Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne eigenes Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert wurde. Dies gilt jedoch nicht für Fristen bezüglich der Anmeldung von Gepäckschäden, Gepäckverlust oder Zustellungsverzögerungen im Zusammenhang mit Flügen. Hierfür gelten nach Aushändigung folgende Fristen:
a.) binnen 7 Tage bei Gepäckverlust
b.) binnen 21 Tage bei Gepäckverspätung
14. Verjährung, Abtretungsverbot
14.1 Ansprüche des Reisenden nach den §§ 651c bis f BGB aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit, sowie für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Reiseveranstalters, eines gesetzlichen Vertreters, oder Erfüllungsgehilfen beruhen, verjähren in zwei Jahren.
14.2 Alle übrigen Ansprüche nach §§ 651c bis f BGB verjähren in einem Jahr.
14.3 Die Verjährung nach Ziffer 14.1 und 14.2 beginnt mit dem Tag, an dem die Reise nach den vertraglichen Vereinbarungen enden sollte.
14.4 Schweben zwischen Ihnen und Sportreisen Teltow Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Reisende oder der Reiseveranstalter die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
14.5 Eine Abtretung jeder Ansprüche des Kunden aus Anlass der Reise, gleich aus welchem Rechtsgrund, an Dritte, auch an Ehegatten, ist ausgeschlossen. Ebenso ist ausgeschlossenen deren gerichtliche Geltendmachung im eigenen Namen.
15. Versicherungen
Aus Erfahrung möchte Sportreisen Teltow Ihnen in Ihrem eigenen Interesse dringend den Abschluss von typischen Reiseversicherungen empfehlen. Bedenken Sie bitte z.B. anfallende Stornokosten bei kurzfristiger Absage wegen Krankheit oder Rückführungskosten aus dem Ausland. Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung ist deshalb ratsam. Wir beraten Sie hierzu gerne.
16. Gerichtsstand
Klagen gegen Sportreisen Teltow können nur an dessen Sitz erhoben werden. Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, sowie für Personen die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder persönlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist der Sitz des Veranstalters.
Es findet ausschließlich deutsches Recht auf das gesamte Vertrags- und Rechtsverhältnis Anwendung.
17. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Reisebestimmungen und des zustande gekommenen Reisevertrages führt nicht zur Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages.
18. Datenschutz
Die von uns erhobenen personenbezogenen Daten werden unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes geschützt.
19. Stornierungsgebühren, Rücktrittspauschale (vgl. Ziffer 5.1)
Beachten Sie bitte unbedingt etwaige abweichende Angaben bei der Leistungsbestätigung.
19.1 Flüge
Für alle von Sportreisen Teltow vermittelten Flüge erheben wir eine Bearbeitungsgebühr von Euro 25,-- pro Person zzgl. der von den Fluggesellschaften erhobenen Stornierungskosten.
Ausgenommen sind Flüge zu günstigen Spezialtarifen deren Beförderungsscheine sofort ausgestellt werden müssen. Diese Flüge sind nicht erstattungsfähig und somit fallen 100% Stornokosten an.
19.2 Fährüberfahrten
Für alle von Sportreisen Teltow vermittelten Fährüberfahrten erheben wir eine Bearbeitungsgebühr von Euro 50,-- pro Buchung zzgl. der von den Fährgesellschaften erhobenen Stornierungskosten.
Ausgenommen sind Fährüberfahrten zu günstigen Spezialtarifen deren Beförderungsscheine sofort ausgestellt werden müssen. Diese Fährüberfahrten sind nicht erstattungsfähig und somit fallen 100% Stornokosten an. Für Spezialtarife von Fährüberfahrten gelten generell die besonderen Tarifbestimmungen und deren Stornierungsbedingungen, die wir Ihnen jederzeit zur Verfügung stellen.
19.3 Reiseleistungen mit Ausnahme von Flügen und Fährüberfahrten
a) Europa
bis 60 Tage vor Reiseantritt 20%
vom 59. – 30. Tag vor Reiseantritt 50%
vom 29. – 8. Tag vor Reiseantritt 80%
ab 7. Tag vor Reiseantritt 90%
Bei Nichtantritt der Reise 90% des Reisepreises.
b) Fernreisen
bis 60 Tage vor Reiseantritt 30%
vom 59. – 30. Tag vor Reiseantritt 60%
vom 29. – 8. Tag vor Reiseantritt 80%
ab 7. Tag vor Reiseantritt 90%
Bei Nichtantritt der Reise 90% des Reisepreises.
19.4 Versicherungsleistungen und Umbuchungsgebühren
Bereits berechnete und abgeschlossene Versicherungen, sowie Umbuchungsgebühren sind nicht erstattungsfähig und sind immer in voller Höhe zu zahlen.
19.4 Vorbehalt
Wir behalten uns vor, im Einzelfall eine höhere Entschädigung, entsprechend uns entstandener, dem Reisegast gegenüber konkret zu beziffernder und zu belegender Kosten zu berechnen.
19.5 Rücktritt einzelner Teilnehmer
Tritt ein Reiseteilnehmer einer Reisegruppe oder treten mehrere Teilnehmer einer Reisegruppe von der Reise zurück, so sind die anteiligen Kosten der zurückgetretenen Teilnehmer von den verbleibenden Teilnehmern zu übernehmen.
19.6 Bei nur vermittelten Reisen
Reisen, bei denen Sportreisen Teltow als Vermittler auftritt und das in den jeweiligen Leistungsbeschreibungen deutlich ausweist, gelten die Rücktrittsbedingungen des jeweiligen Reiseveranstalters, die wir Ihnen gerne zukommen lassen.
19.7 Im Falle eines Stornierungsfalles Ihrerseits sind Sie berechtigt, uns nachzuweisen, dass uns kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, als die von uns geforderte Pauschale.
19.8 Wir weisen besonders darauf hin, dass der Nichtantritt der Reise ohne ausdrückliche Rücktrittserklärung nicht als Rücktritt vom Reisevertrag gilt, in diesem Fall bleibt die Verpflichtung des Reisegastes zur vollen Bezahlung des Reisepreises.
20. Veranstalter
Sportreisen Teltow
Inh. Sabine Teltow
Lenzhahner Weg 46
65527 Niedernhausen
Telefon: 06127/99 38 59
Telefax: 06127/99 38 65
E-Mail: info@sportreisen-teltow.de
Stand 09.02.2009







